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GUTACHTERHAFTUNG

Gutachter - können die denn überhaupt irren ?
Die Antwort ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Das Problem liegt aber darin, das es kaum einem Betroffenen gelingen wird, sich soviel Spezialwissen anzueigenen, dem Gutachter Fehler nachzuweisen, die zu einer Haftung führen. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und durch das am 1.1,2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreformgesetz die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen auf eine neue Grundlage gestellt, um hierdurch die Rechte der Verbraucher zu stärken Denn, Gutachterfehler sind keinesweg selten - in der steigenden Zahl von Expertgenprozessen habe Sie eine immer größere Bedeutung. Der Ausgang eines Rechtsstreits hängt nicht selten von dem Gutachtenergebnis ab. Im Folgenden geben wir einein kurzen Überblick über die Haftungsgrundsätze
Haftungsgrundlagen
Wichtig für die Frage der Verschuldenshaftung ist es, in welcher Rolle der Sachverständige tätigt wurde. Ein Sachverständiger kann als Privatgutachter im Auftrag seines Auftraggebers tätig werden (z.B. Verkehrswertgutachten, KfZ.-Schadensgutachten) oder hoheitlich als Gerichts- oder Verwaltungshelfer (z.B. gerichtlicher bestellter Sachverständiger, medizinischer Sachverständigert in Berentungs- und kassenärztlichen BEgutachtungsverfahren)