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RECHTSBERATERHAFTUNG

Durch die Verrechtlichung der Lebensverhältnisse werden immer höhere Anforderungen an die Leistungsfähgkeit von Rechtsberatern, Anwälten, Nortaren und Steuerberatern gestellt. Ihre Verantwortung steht in einem umgekehrten Verhältnis zu den Haftpfichten der entscheidenden Richter, die weitgehende Haftungsprivilegien genießen, so dass der Vorwurf der Stellvertreterhaftung freiberuflicher Berater erhoben wird. Konkrete Haftungszahlen für ein Beraterverschulden in den Rechtsberatenden Berufen gibt es nicht. Die Versicherungswirtschaft geht von einem Haftungsfall pro Anwalt in 5 Jahren aus, dies bei derzeit 138.000 zugelassenen Anwälten in Deutschland. Nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltkammer führen 27000 Mandate im Jahr zu einer Auseinandersetzung mit dem Anwalt. Steuerberater und Anwälte stehen sich in dieser Frage gleich, jedoch sind die Haftungssummen der Steuerberater im Gegensatz zu den Anwälten häufig um ein Vielfaches höher, mit der Folge, dass jeder fünfte Haftungsfall eines Steuerberaters dessen Existenz gefährdet.
Die Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes gem. § 5 RDG hat zu einer Ausweitung der Beraterhaftung auf solche Berufsgruppen geführt, denen es nunmehr gestattet ist, ergänzend zu ihrer Haupttätigkeit in ihrem jeweiligen Beruf über damit zusammenhängede rechtliche Fragen zu belehren. Unheilvoll wirkt sich hier bereits die telefonische Rechtsberatung aus, die von vielen Rechtsschutzversicherungen ihren Mitgliedern über sog. Rechtszentren angeboten wird. Sie ist, weil häufig nicht von Volljuristen vorgenommen, fehlerhaft und im Sinne des Versicherers interessengeleitet.
Das am 1.6.2006 in Kraft getretene Vermittlungsgesetz regelt neu die Haftung der Versicherungsmaklern und Versicherungsvermittler und normiert Pflichten, die die Rechtsprechung zum Teil bereits für Anlageberater entwickelt hat.
Der Schadensopferverband informiert zunächst über die Grundsätze der Anwaltshaftung, sodann über Beraterpflichten und Haftung von Versicherungsvermittlern und zuletzt Finanzberatern und Finanzunternehmen
Alle Informationen und Kommunikationsinhalte unterliegen diesen Haftungsregeln
Die Haftung des Rechtsanwalts - RA Martin Engel, Pinneberg
